Schulen, Bürgerhäuser und Räumlichkeiten, die nicht in die Versammlungsstättenverord-
nung fallen, erfordern in der Regel keinen Meister der Veranstaltungstechnik. Dennoch ist es
empfehlenswert, einen kompetenten Ansprechpartner mit Basiswissen vor Ort einzusetzen.
Indem Sie für Ihr Haus eine „Aufsicht führende Person“ einrichten, qualifizieren Sie Ihre
Mitarbeiter, laufende Arbeiten auf Bühnen oder Szenenflächen fachmännisch zu be-
aufsichtigen. In diesem Lehrgang bereiten wir Ihre Mitarbeiter intensiv auf deren Funktion
als "Aufsicht führende Person in Versammlungsstätten" vor.
Grundkenntnisse der gesetzlichen Regelungen für Versammlungsstätten

Einsatz und Verantwortung von sachkundigen Aufsichtspersonen

Beurteilung von Gefährdungen

Erarbeitung von Schutzmaßnahmen

Vorbeugender Brandschutz

Pyrotechnische Effekte

Unterweisung von Mitwirkenden

Praxisnahe Übungen
Sensibilisierung und Qualifizierung der verantwortlichen Mitarbeiter von Schulaulen, Bürger-
häusern oder anderen Versammlungsstätten.