Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat ein neues Förderinstrument für berufliche
Weiterbildung aufgelegt. Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds übernimmt das Land
NRW die Hälfte der Weiterbildungskosten (50 % der Kosten, aber maximal bis zu 500 Euro
pro Bildungs-Scheck). Angesprochen werden Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unter-
nehmen, die länger als zwei Jahre an keiner beruflichen Weiterbildung mehr teilgenommen
haben.
Beantragen können den Bildungsscheck einzelne Personen oder Unternehmen mit bis zu
250 Beschäftigten.
Der Vergabe von Bildungsschecks geht eine Weiterbildungsberatung bei einer der Be-
ratungsstellen in der Region voraus. Die Beratungsstelle informiert und berät den Inte-
ressenten/die Interessentin über geeignete Angebote und händigt ihm/ihr den Bildungs-
scheck aus. Der Bildungsscheck wird dann bei einem anerkannten Bildungsträger ein-
gelöst. Er muss, aus diesem Grund, vor der Anmeldung zum jeweiligen Lehrgang be-
antragt werden.
Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und
Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln, wie z.B. Sprach- und EDV-Kennt-
nisse, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeits-
techniken.
Mehr Informationen erhalten Sie über die Info-Hotline: Call NRW 0180 3100118 und
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