Ziel dieses Standards ist, ein einheitliches Qualifikationsniveau für die Aus- und Weiter-
bildung im Bereich "Rigging" zu gewährleisten. Hierbei werden die branchenübliche
Betriebsweise und die anzuwendenden sicherheitstechnischen Maßnahmen berück-
sichtigt.

Übersicht rechtliche Grundlagen

Grundlagen Brandschutz

Elektrotechnische Grundlagen

Statische Grundlagen

Technische Arbeitsmittel (Theorie + Praxis)

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA) (Theorie + Praxis)
Zum Lehrgang kann zugelassen werden, wer folgende Nachweise erbringt:

Ersthelferbescheinigung, nicht älter als 24 Monate

G 41 (Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Arbeiten in Höhen)

Mindestalter 18 Jahre (bitte hierzu einen Personalausweis mitbringen)

abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft für VT / Meister für VT oder

nachgewiesene, fachbezogene und mindestens dreijährige Tätigkeit in der VT