Ziel dieses Standards ist, ein einheitliches Qualifikationsniveau für die Aus- und Weiter-
bildung im Bereich "Rigging" zu gewährleisten. Hierbei werden die branchenübliche
Betriebsweise und die anzuwendenden sicherheitstechnischen Maßnahmen berück-
sichtigt.

Rechtliche Grundlagen

Riggingspezifische Statik

Technische Kommunikation

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (Theorie + Praxis)

Technische Arbeitsmittel (Theorie + Praxis)
Zum Lehrgang kann zugelassen werden, wer folgende Nachweise erbringt:

Ersthelferbescheinigung, nicht älter als 24 Monate

G 41 (Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Arbeiten in Höhen)

Mindestalter 18 Jahre (bitte hierzu einen Personalausweis mitbringen)

Abschluss „Level 1“ (inkl. 20 geloggten Tagewerken unter Aufsicht eines Rigger Level 2)
oder