SACHKUNDIGE/R FÜR VERANSTALTUNGS-RIGGING LEVEL 2
Gemäß SQ Q2

Ziel
Ziel dieses Standards ist, ein einheitliches Qualifikationsniveau für die Aus- und Weiter-
bildung im Bereich "Rigging" zu gewährleisten. Hierbei werden die branchenübliche
Betriebsweise und die anzuwendenden sicherheitstechnischen Maßnahmen berück-
sichtigt.

Inhalte Level 2
  Rechtliche Grundlagen
  Riggingspezifische Statik
  Technische Kommunikation
  Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (Theorie + Praxis)
  Technische Arbeitsmittel (Theorie + Praxis)

Zulassungsvoraussetzungen Level 2
Zum Lehrgang kann zugelassen werden, wer folgende Nachweise erbringt:
  Ersthelferbescheinigung, nicht älter als 24 Monate
  G 41 (Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Arbeiten in Höhen)
  Mindestalter 18 Jahre (bitte hierzu einen Personalausweis mitbringen)
  Abschluss „Level 1“ (inkl. 20 geloggten Tagewerken unter Aufsicht eines Rigger Level 2)
     oder
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